Um zur Ansicht für die Hybrid-Auktion zu kommen, klicken Sie bitte hier: ANSICHT DER HYBRID-AUKTION JETZT ÖFFNEN!

14
Gladdys v. ICARE D'OLYMPE AA / DONAUZAUBER/T.
ALTER 18.04.2019 (5-jährig)
FARBE Dunkelbraun
STOCKMASS L
LEBENSNUMMER DE 409090054919
GESCHLECHT Stute
ZUCHTGEBIET Trakehner
ZÜCHTER Dr.Erik Schroeter
BESITZER Clara Fehse
MWST 0.0%
Icare D'Olympe AA Feticheur AA Unicol'or AA
Mitharde AA
Unastella AA Impulsif A AA
Novastella AA
Gräfin Guayana/T. Donauzauber/T. Distelzar/T.
Donauwoge v.Klosterh./T.
Gräfin Maxima/T. Caprimond/T.
Gräfin Elena/T.

Hinweis!

Um die zusätzlichen Dokumente einsehen zu können, müssen Sie angemeldet sein.

Jetzt anmelden!

Hinweis!

Um die zusätzlichen Dokumente einsehen zu können, müssen Sie angemeldet sein.

Jetzt anmelden!

Auktionsbedingungen

für den Verkauf von Pferden auf der Auktion am 11.05.2024

 

A. Allgemeines:

Die Veranstaltung wird vom Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e. V., Am Dolderbach 11, 72532 Marbach, im folgenden Verband genannt, durchge- führt. Der Verband verkauft die im Katalog genannten Pferde im Namen der ebenfalls genannten Aussteller (Verkäufer) auf deren Rechnung (Vermittlungs-/ Agenturgeschäft) im Wege öffentlicher und öffentlich zugänglicher Versteigerung i. S. v. §§ 312 g Abs. 2

Ziff. 10, 383 Abs. 3, 474 Abs. 2 S. 2 BGB. Die Auktion wird von einem gem. § 34 b Abs. 5 GewO öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer überwacht und in Form einer Hybrid Auktion durchgeführt. Das Ausbieten der Pferde erfolgt in Euro.

B. Umsatzsteuerpflicht:

Im Auktionskatalog ist angegeben, in welcher Höhe die Aussteller ggf. Mehrwertsteuer auszuweisen haben. Ohne Angabe verzeichnete Aussteller unter- liegen keiner Mehrwertsteuerpflicht.

C. Beschaffenheitsvereinbarung:

Im Zeitpunkt des Gefahrübergangs weisen die Pferde folgende Eigenschaften auf, die als Beschaffenheit vertraglich vereinbart sind:

1. Allgemeine Beschaffenheit:
a. Die im Katalog angegebene Abstammung

b. Katalogangaben zum Geschlecht, zur Farbe und zum Geburtsjahr

c. Die angegebenen Abstammungen sind durch Zuchtbescheinigungen belegt, die dem Käufer nach Bezahlung der Pferde ausgehändigt werden.

Bei darüber hinaus im Auktionskatalog abgedruckten bildlichen Darstellungen der Tiere sowie ein Kurzkom- mentar, oder mündliche Beschreibungen während der Präsentation der Pferde, handelt es sich nicht um ver- einbarte Beschaffenheiten. Es handelt sich nicht um Willens-, sondern um Wissenserklärungen im Sinne subjektiver Meinungsäußerungen der Aussteller. Dies gilt insbesondere auch für Angaben zur vorwie- genden Begabung des Tieres für etwaige künftige Nutzungen in Springen, Vielseitigkeit oder Dressur. Eine Vereinbarung über bestimmte Fähigkeiten der Tiere erfolgt durch diese Angaben nicht.

2. Körperliche Beschaffenheit: Die angebotenen Tiere sind vor ihrer Anlieferung zur Vorbereitung
auf die Veranstaltung klinisch und röntgenologisch untersucht worden. Die röntgenologische Unter- suchung umfasst die Standardübersichtsaufnahmen (Vordergliedmaßen: beiderseits Huf und Zehe seitlich 90° sowie Oxspring; Hintergliedmaßen: beiderseits Zehe seitlich 90°, beide Sprunggelenke (ca. 0°, ca. 45°, ca. 115°) Knie (ca. 180°, ca. 90°); Rücken (Wi- derrist, Sattellage und Lende). Über die erhobenen klinischen und röntgenologischen Befunde hat der ntersuchende Tierarzt ein Protokoll erstellt, das
von den Kaufinteressenten im Auktionsbüro (online) eingesehen werden kann. Die objektiven Befunde des klinischen Untersuchungsprotokolls, sowie die auf den Röntgenbildern dargestellten objektiven Befunde stellen die körperliche Beschaffenheit des Pferdes im Zeitpunkt der Untersuchung dar. Soweit im tierärzt- lichen Protokoll darüber hinausgehend Befundbewer- tungen und/oder Prognosen abgegeben sein sollten, werden diese nicht zum Gegenstand der Beschaffen- heitsvereinbarung. Der Veranstalter weist darauf
hin, dass über den vorstehend genannten Umfang hinaus weitere Untersuchungen möglich sind. Sofern der Käufer keine weitergehenden Untersuchungen vornehmen lässt, gilt für nicht untersuchte Beschaf- fenheiten ein unwägbarer, ungewisser Zustand als vereinbart. Es wird darauf hingewiesen, dass über die üblichen Standardübersichtaufnahmen hinausgehen- de röntgenologische Untersuchungen möglich sind. Soweit der Käufer keine weitergehenden röntgeno- logischen Untersuchungen beauftragt, gilt auch der Röntgenstatus insoweit als unwägbar. Angaben zum klinischen und radiologischen Befundstatus beziehen sich ausschließlich auf den durchgeführten Unter- suchungsumfang.

3. Aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen oder wesentliche Änderungen der Katalogbeschreibung werden während der Veranstaltung durch den Ver- steigerer und die Verkaufsberater bekannt gegeben oder liegen als Meldungen im Auktionsbüro aus.

D. Verwendungszweck/Garantie:

Die Verkäufer übernehmen ausdrücklich keine Garantie. Dies gilt insbesondere für bestimmte Eigenschaften und Verwendungszwecke des Pferdes, sowie gegenwärtige oder künftige sportliche oder züchterische Fähigkeiten und Leistungen.

E. Gebrauchszustand:

Alle Pferde sind mindestens insoweit benutzt, als sie halfterführig, transportfähig, geimpft, entwurmt und vom Schmied versorgt sowie einem Besichtigungs- und Selektionsverfahren durch die Auswahlkommis- sion des Verbandes unterzogen worden sind. Soweit darüber hinausgehend eine reiterliche Ausbildung, Erfolge auf Pferdeleistungsschauen, Zuchtleistungen, Leistungen von Nachkommen bekannt sind, ist dies im Katalog verzeichnet oder wird vom Versteigerer oder den Verkaufsberatern mitgeteilt.

F. Kaufpreis/Abrechnung:

Der Kaufpreis setzt sich wie folgt zusammen: Zu- schlagspreis zzgl. ggf. gesetzl. Mehrwertsteuer,
6% Vermittlungsgebühr auf den Zuschlagspreis zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer auf die Vermittlungsge- bühr, zzgl. 1,75% Versicherungsprämie zzgl. gesetz- licher Versicherungssteuer auf den Bruttobetrag.

Die Rechnung wird direkt nach der Auktion per Email übermittelt. Der Gesamtbetrag ist per Überweisung oder in bar an den Verband zu zahlen, der vom Aus- steller bevollmächtigt ist, das Inkasso im eigenen Namen durchzuführen. Die Herausgabe/Abholung des Pferdes erfolgt erst, wenn der Rechnungsbetrag vollständig eingegangen ist.

G. Gefahrübergang:

Mit dem Zuschlag/Kauf des Pferdes geht die Gefahr auf den Käufer über. Er stellt den Verkäufer und den Veranstalter von möglichen Haftungsansprüchen Dritter frei. Eine etwaige Haftung des Verkäufers oder des Veranstalters oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit auf eine mindestens fahrlässige Pflichtverletzung beschränkt. Im Übrigen haften der Verkäufer und der Veranstalter sowie ihre gesetz- lichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur für mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

H. Versicherung:

Die Pferde sind zu dem vorstehend erläuterten Brut- tobetrag, max. bis zur Summe von 100.000,00 € bei der Vereinigten Tierversicherung a. G. (VTV) gegen die Risiken der dauernden Unbrauchbarkeit, Tod und Nottötung versichert.

Der Versicherungsschutz endet 3 Monate nach
dem Zuschlag. Der Käufer hat die Möglichkeit, die Fortsetzung der Versicherung auf eigene Kosten innerhalb des vorstehend genannten Zeitraumes gegenüber der VTV zu beantragen. Eine erneute tierärztliche Untersuchung und Wartezeiten entfallen dann. Die Entschädigungsleistung der VTV beträgt
im Versicherungsfall 80% des Pferdewertes, max.
der Versicherungssumme. Bei Fragen zu unserer Versicherung wenden Sie sich bitte an die R+V Generalagentur Rupert Hermann, Fischbacher Straße 11, 79859 Schluchsee, Tel. (0 76 56) 9 88 99 00, www. rupert-hermann.ruv.de

I. Mangelrechte/Sachmangelhaftung:

Der Verkauf der Pferde erfolgt unter Ausschluss jeg- licher Mangelrechte u. Sachmangelhaftung, soweit nicht unter C) Beschaffenheiten vereinbart sind. Der Ausschluss gilt nicht, soweit eine Haftung für Schä- den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit in Betracht kommt, die mindestens auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veran- stalters oder des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder des Verkäufers beruhen. Der Ausschluss gilt auch nicht, soweit eine Haftung für sonstige Schäden in Betracht kommt, die mindestens auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Ver- treters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder Verkäufers beruhen.

Sollten Mangelrechte und/oder Sachmangelhaftungs- ansprüche bestehen, ist der Verkäufer berechtigt, nach Wahl des Käufers die Nachbesserung oder Nachlieferung zu leisten. Ist die Nachbesserung unzumutbar oder unmöglich, ist der Käufer damit einverstanden, dass der Verkäufer grundsätzlich zur Nachlieferung berechtigt ist. Der Leistungsort für

alle Nacherfüllungen ist am Sitz des Veranstalters in Marbach.

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Hier- von ausgenommen ist die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer mindes- tens fährlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder Verkäufers, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die durch eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters oder des Verkäufers, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind.

Notwendige Verwendungen sind wie folgt ersatz- fähig: Im Falle einer Vertragsrückabwicklung schuldet der Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises, den Ersatz notwendiger Futter-/Unterstellungskosten, notwendiger Schmiedekosten sowie der Gebühren einer notwendigen tierärztlichen Versorgung. Hiervon bleiben Ansprüche des Verkäufers auf Wertersatz für gezogene Nutzungen und wegen Verschlechterung des Tieres unberührt.

Etwaige Mangelrechte oder Sachmangelhaftungs- ansprüche sind gegenüber dem Veranstalter als Vertreter des Ausstellers geltend zu machen. Der Veranstalter bearbeitet etwaige Mangelrügen und informiert den Aussteller.

J. Verjährung:

Etwaige Ansprüche wegen Mängel, insbesondere Sachmangelhaftungsansprüche verjähren innerhalb von acht Wochen ab Zuschlag.

Ansprüche aus erklärtem Rücktritt oder erklärter Minderung verjähren innerhalb von acht Wochen ab Erklärung.

Von den vorstehenden Verjährungserleichterungen sind Ansprüche wegen Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer mindestens fahr- lässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder Verkäufers, deren gesetzlichen Vertreter oder Er- füllungsgehilfen beruhen, ebenso ausgenommen wie etwaige Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder Verkäufers, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

 

K. Widerrufsrecht

Für die Pferde, bei denen der Verkäufer als Unter- nehmer (USt. 9% oder 19%) einzustufen ist, gilt in dem Falle, dass der Käufer Verbraucher ist und der Verkauf ausschließlich unter Anwendung von Fern- kommunikationsmitteln (Online bieten) zustande gekommen ist, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Widerrufsfrist gilt ab dem Tage, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Pferd in Besitz genommen hat. Wenn der Käufer den Vertrag widerruft, hat der Verkäufer alle Zahlungen, die er vom Käufer erhalten hat, innerhalb von 14 Tagen zurück zu erstatten.

Der Käufer wiederum hat das Pferd binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs an den Verkäufer zurück zu geben. Der Widerruf ist nur in schriftlicher Form gültig und zu erklären an den Veranstalter.

L. Pferdeeinstellung:

Verbleibt das erworbene Pferd nach dem Zuschlag noch auf dem Veranstaltungsgelände oder dem Haupt- und Landgestüt Marbach, schließt der Käufer einen Mietvertrag mit dem jeweiligen Stallbetreiber zu dessen Bedingungen ab.

M. Abtransport:

Kein Pferd darf vom Veranstaltungsgelände ent- fernt werden, bevor die Bezahlung an den Verband geregelt ist. Der Abtrieb kann nur unter Nachweis der vom Auktionsbüro ausgestellten Auslieferungs- scheins erfolgen. Sofern sich der Käufer beim Transport oder der Verladung des Personals des Ver- anstalters oder des Verkäufers, deren gesetzlicher

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bedient, geschieht dies auf eigene Gefahr. Eine Haftung besteht nur für mindestens fahrlässig verursachte Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit und im Übrigen nur für mindestens grob fahrlässig verursachte Schäden.

N. Einbeziehung der Verkaufsbedingungen:

Diese Verkaufsbedingungen sind in jedem Katalog abgedruckt und hängen im Übrigen im Auktionsbüro aus. Sie sind Bestandteil des Kaufvertrages.

O. Vorrang der deutschen Fassung:

Sollten die Auktionsbedingungen mehrsprachig abgedruckt und ausgehängt werden, gilt für den Fall von Widersprüchen allein die deutsche Fassung. Bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend.

P. Rechtsanwendung/Salvatorische Klausel:

Für etwaige Streitigkeiten über alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Kaufvertrag gilt deutsches Recht im Sinne der ZPO, des GVG, des BGB und des HGB.

Soweit der Käufer ein Kaufmann ist, gilt Marbach als Erfüllungsort und Gerichtsstand. Der Leistungsort für die wechselseitigen Pflichten aus dem Kaufver- trag ist Marbach.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auktionsbe- dingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen bestehen.

Marbach, den 08.04.2024

 

Die Abrechnung des Vermittlungsgeschäftes sieht wie folgt aus:

Je nach Umsatzsteuersatz des Verkäufers variiert der Steuersatz:

• Gewerblich oder optierender Landwirt = 19% • Pauschalierender Landwirt = 9%
• Hobbyzucht/Privat = 0%
• Gewerblicher Verkäufer aus der Europäischen

Union = individueller Steuersatz des Landes

Der jeweils fällige Steuersatz ist beim Pedigree des Pferdes aufgeführt.

Der Rechnungsbetrag setzt sich am Beispiel von einem Zuschlagspreis von 10.000 Euro wie in unten- stehender Tabelle zusammen.

Informationen für Kunden aus dem Ausland

Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von pauschlierenden Landwirten (9%) in Deutschland kann nicht erstattet werden, da diese vom Verkäufer nicht an die Finanzbehörde abzuführen ist. Für die Auktionsgebühr kann die Umsatzsteuerbefreiung nach Vorlage der notwendigen Unterlagen erfolgen. Ist der Verkäufer gewerblich (19%) oder optierender Landwirt (19%) ist eine Umsatzsteuerbefreiung mög- lich. Exportangaben sind zeitnah nach dem Erwerb ihres Auktionspferdes zu treffen.

Fragen zur Abrechnung werden Ihnen gerne im Auktionsbüro beantwortet.

 

 

 

 

Verkäuferstatus

Umsatzsteuer

Hobby/Privat

0%

pausch. Landwirt

9,0%

Gewerbe

19%

Zuschlagspreis10.000,00 EUR10.000,00 EUR10.000,00 EUR
zzgl. MwSt.keine900,00 EUR1.900,00 EUR
Zwischensumme 110.000,00 EUR10.900,00 EUR11.900,00 EUR
Auktionsgebühr 6%600,00 EUR600,00 EUR600,00 EUR
zzgl. 19 % MwSt.114,00 EUR114,00 EUR114,00 EUR
Zwischensumme 210.714,00 EUR11.614,00 EUR12.614,00 EUR

Versicherungs 1,75 %

aus Zwischensumme 2

187,50 EUR203,25 EUR226,75 EUR
zzgl. 19 % Versicherungssteuer35,63 EUR38,62 EUR41,94 EUR
GESAMTSUMME10.937,13 EUR11.855,87 EUR12.876,69 EUR


 

Vermögend und sportive Tochter des Anglo-Arabers Icare D‘Olympe AA, der selbst international erfolgreiches Vielseitigkeitspferd war. Gladdys ein Jahr älterer Vollbruder ist Seriensieger in Geländepferdeprüfungen und war 2023 qualifiziert zum Bundeschampionat. Bereit für die ersten Turniereinsätze.

1 Champ
v. Canoso / Stan the Man xx
2 Arocan
v. Amadei-Geli / Ituango xx
3 Caleb
v. Casskeni II / Goofalik xx
4 Chubana
v. Chubakko / Lord Fauntleroy
5 Forance
v. For Romance I / Dormello
6 High Five
v. Hickstead Junior / Colestus
7 Highlight
v. Hickstead White / Lyjanero
8 Quarant
v. Quitoll / Contender
9 Vino
v. Vingino / Candillo
10 Petersburg Lancer
v. Vivant van de Heffinck / Saivan
11 Amadea
v. Amadei-Geli / Diamond Hit
12 Conde
v. Casino Berlin / Stalypso
13 Colorette
v. Colorit / Conteur
14 Gladdys
v. Icare D'Olympe AA / Donauzauber/T.
15 Kumquat
v. Kamasutra II of Picobello Z / Luxius
16 Louis
v. Dilshaan xx / Ghareeb
17 Jack
v. Insatiable xx / Fayruz xx
18 Senorita
v. Ramiro B / Fines xx