Emerald van het Ruytershof | Diamant De Semilly | Le Tot de Semilly |
Venise Des Cresles | ||
Carthina Z | Carthago | |
Tanagra S van het Darohof | ||
Qua Vada | Quo Vados I | Quidam de Revel |
Undine VII | ||
Unna | Carano | |
Hera XIX |
Auktionsbedingungen
A. Allgemeines:
Die Veranstaltung wird vom Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e. V., Am Dolderbach 11, 72532 Marbach, im folgenden Verband genannt, durchgeführt. Der Verband verkauft die im Katalog genannten Fohlen im Namen der ebenfalls genannten Aussteller (Verkäufer) auf deren Rechnung (Vermittlungs-/Agenturgeschäft) im Wege öffentlicher und öffentlich zugänglicher Versteigerung i. S. v. §§ 312 g Abs. 2 Ziff. 10, 383 Abs. 3, 474 Abs. 2 S. 2 BGB. Die Auktion wird von einem gem. § 34 b Abs. 5 GewO öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer geleitet. Dieser bietet die Pferde in Euro aus und erteilt die Zuschläge.
B. Umsatzsteuerpflicht:
Im Auktionskatalog ist angegeben, in welcher Höhe die Aussteller ggf. Mehrwertsteuern auszuweisen haben. Ohne Angabe verzeichnete Aussteller unterliegen keiner Mehrwertsteuerpflicht.
C. Beschaffenheitsvereinbarung:
Im Zeitpunkt des Gefahrübergangs weisen die Fohlen folgende Eigenschaften auf, die als Beschaffenheit vertraglich vereinbart sind:
1. Allgemeine Beschaffenheit:
Die im Katalog angegebene Abstammung
Katalogangaben zum Geschlecht, zur Farbe und
zum Geburtsjahr
Die angegebenen Abstammungen sind durch
Zuchtbescheinigungen belegt, die dem Käufer
nach Bezahlung der Pferde ausgehändigt werden.
Für die Richtigkeit der Angaben im Stutenstamm
wird keine Gewähr übernommen.
Sollte darüber hinaus im Auktionskatalog bildliche Darstellungen der Tiere sowie ein Kurzkommentar abgedruckt sein, oder mündliche Beschreibungen während der Präsentation der Fohlen erfolgen, handelt es sich nicht um vereinbarte Beschaffenheiten. Es handelt sich nicht um Willens-, sondern um Wissenserklärungen im Sinne subjektiver Meinungsäußerungen der Aussteller. Dies gilt insbesondere auch für Angaben zur vorwiegenden Begabung des Tieres für etwaige künftige Nutzungen in Springen, Vielseitigkeit oder Dressur. Eine Vereinbarung über bestimmte Fähigkeiten der Tiere erfolgt durch diese Angaben nicht.
2. Körperliche Beschaffenheit:
Die angebotenen Fohlen sind vor ihrer Anlieferung zur Vorbereitung auf die Veranstaltung klinisch untersucht worden. Über die erhobenen klinischen Befunde hat der untersuchende Tierarzt ein Protokoll erstellt, das von den Kaufinteressenten im Auktionsbüro eingesehen werden kann. Die objektiven Befunde des klinischen Untersuchungsprotokolls stellen die körperliche Beschaffenheit des Pferdes m Zeitpunkt der Untersuchung dar. Soweit im tierärztlichen Protokoll darüber hinausgehend Befundbewertungen und/oder Prognosen abgegeben sein sollten, werden diese nicht zum Gegenstand derBeschaffenheitsvereinbarung. Der Veranstalter weist darauf hin, dass über den vorstehend genannten Umfang hinaus weitere Untersuchungen möglich sind. Sofern der Käufer keine weitergehenden Untersuchungen vornehmen lässt, gilt für nicht untersuchte Beschaffenheiten ein unwägbarer, ungewisser Zustand als vereinbart.
3. Aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen oder wesentliche Änderungen der Katalogbeschreibung werden während der Veranstaltung durch den Versteigerer und die Verkaufsberater bekannt gegeben oder liegen als Meldungen im Auktionsbüro aus.
D. Verwendungszweck/Garantie:
Die Verkäufer übernehmen ausdrücklich keine Garantie. Dies gilt insbesondere für bestimmte Eigenschaften und Verwendungszwecke des Fohlens, sowie gegenwärtige oder künftige sportliche oder züchterische Fähigkeiten und Leistungen.
E. Gebrauchszustand:
Alle Fohlen sind mindestens insoweit benutzt, als sie halfterführig, transportfähig, geimpft, entwurmt und vom Schmied versorgt sowie einem Besichtigungs- und Selektionsverfahren durch die Auswahlkommission des Verbandes unterzogen worden sind.
F. Kaufpreis/Abrechnung:
Der Kaufpreis für Fohlen setzt sich wie folgt zusammen: Zuschlagspreis = Nettopreis, zzgl. Mehrwertsteuer (der jeweils fällige Steuersatz ist beim Pedigree des Pferdes aufgeführt), 6 % Vermittlungsgebühr auf den Zuschlagspreis zzgl. Mehrwertsteuer auf die Vermittlungsgebühr, 1,2 % Versicherungsprämie zzgl. gesetzlicher Versicherungssteuer auf den Brutto- betrag. Für Käufer mehrerer Fohlen reduziert sich die Vermittlungsgebühr auf 3 % für alle gekauften Fohlen. Der Rechnungsbetrag ist am Auktionstag in bar, durch bankbestätigten Scheck oder im Nachgang per Überweisung innerhalb von einer Woche an den Verband zu zahlen. Der Verband ist vom Aussteller bevollmächtigt, das Inkasso im eigenen Namen durchzuführen. Soweit der Käufer aufgrund besonderer Vereinbarung durch Überweisung zahlt, wird im Hinblick auf die Herausgabe / Abholung des Fohlens auf die folgenden Regelungen verwiesen. Somit setzt sich die Rechnung, die seitens des Verbandes dem Käufer eines Fohlens erteilt wird, wie folgt zusammen:
(Abrechnungsbeispiel bei einem Zuschlagspreis von 10.000 Euro:)
Verkäuferstatus Umsatzsteue | Hobby/Privat 0% | pausch. Landwirt 9,0% | Gewerbe 19% |
Zuschlagspreis | 10.000,00 EUR | 10.000,00 EUR | 10.000,00 EUR |
zzgl. MwSt. | keine | 900,00 EUR | 1.900,00 EUR |
Zwischensumme 1 | 10.000,00 EUR | 10.900,00 EUR | 11.900,00 EUR |
Auktionsgebühr 6% | 600,00 EUR | 600,00 EUR | 600,00 EUR |
zzgl. 19 % MwSt. | 114,00 EUR | 114,00 EUR | 114,00 EUR |
Zwischensumme 2 | 10.714,00 EUR | 11.614,00 EUR | 12.614,00 EUR |
Versicherungs 1,2 % aus Zwischensumme 2 | 128,57 EUR | 139,37 EUR | 151,37 EUR |
zzgl. 19 % Versicherungssteuer | 24,43 EUR | 26,48 EUR | 28,76 EUR |
GESAMTSUMME | 10.867,00 EUR | 11.779,85 EUR | 12.794,13 EUR |
Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von pauschalierenden Landwirten (9,0 %) in Deutschland kann nicht erstattet werden, da diese vom Verkäufer nicht an die Finanzbehörde abzuführen ist. Für die Auktionsgebühr kann die Umsatz- steuerbefreiung nach Vorlage der notwendigen Unterlagen erfolgen. Ist der Verkäufer gewerblich oder optierender Landwirt (19%) ist eine Umsatzsteuerbefreiung möglich. Exportangaben sind zeitnah nach dem Erwerb ihres Auktions- pferdes zu treffen.
Fragen zur Abrechnung werden Ihnen gerne im Auktionsbüro beantwortet.
G. Gefahrübergang:
Mit der Abnahme des Fohlens, jedoch spätestens zum 31.10.2023, geht die Gefahr auf den Käufer über. Er stellt den Verkäufer und den Veranstalter von möglichen Haftungsansprüchen Dritter frei. Eine etwaige Haftung des Verkäufers oder des Veranstalters oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit auf eine mindestens fahrlässige Pflichtverletzung beschränkt. Im Übrigen haften der Verkäufer und der Veranstalter sowie ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur für mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
H. Versicherung:
Die Fohlen sind zu dem vorstehend erläuterten Bruttobetrag bei der Vereinigten Tierversicherung a. G. (VTV) gegen die Risiken der dauernden Unbrauchbarkeit, Tod und Nottötung versichert.
Der Versicherungsschutz endet mit Abnahme des Fohlens durch den Käufer, spätestens am 31.12. des laufenden Jahres. Bei nicht verkauften Fohlen endet der Versicherungsschutz nach dem Abladen im Heimatstall.
Der Käufer hat die Möglichkeit, die Fortsetzung der Versicherung auf eigene Kosten innerhalb des vorstehend genannten Zeitraumes gegenüber der VTV zu beantragen. Eine erneute tierärztliche Untersuchung und Wartezeiten entfallen dann. Die Entschädigungsleistung der VTV beträgt im Versicherungsfall 80% des Pferdewertes, max. der Versicherungssumme. Bei Fragen zur Versicherung wenden Sie sich an unseren Versicherungspartner: R+V Generalagentur Rupert Herrmann, Fischbacher Str. 11, 79859 Schluchsee. Tel: 07656/9889900 www.rupert-herrmann.ruv.de
I. Mangelrechte/Sachmangelhaftung:
Der Verkauf der Fohlen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mangelrechte u. Sachmangelhaftung, soweit nicht unter C) Beschaffenheiten vereinbart sind. Der Ausschluss gilt nicht, soweit eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit in Betracht kommt, die mindestens auf einerfahrlässigenPflichtverletzungdesVeranstalters oder des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder des Verkäufers beruhen. Der Ausschluss gilt auch nicht, soweit eine Haftung für sonstige Schäden in Betracht kommt, die mindestens auf einer grob fahrlässigenPflichtverletzungdesVeranstaltersoder Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder Verkäufers beruhen.
SolltenMangelrechteund/oderSachmangelhaftungs- ansprüche bestehen, ist der Verkäufer berechtigt, nach Wahl des Käufers die Nachbesserung oder Nachlieferung zu leisten. Ist die Nachbesserung unzumutbar oder unmöglich, ist der Käufer damit einverstanden, dass der Verkäufer grundsätzlich zur Nachlieferung berechtigt ist. Der Leistungsort für alle Nacherfüllungen ist am Sitz des Veranstalters in Marbach.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Verlet- zungen von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer mindestens fährlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder Verkäufers, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die durch eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters oder des Verkäufers, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind.
Notwendige Verwendungen sind wie folgt ersatzfähig: Im Falle einer Vertragsrückabwicklung schuldet der Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises, den Ersatz notwendiger Futter-/Unterstellungskosten, notwendiger Schmiedekosten sowie der Gebühren einer notwendigen tierärztlichen Versorgung. Hiervon bleiben Ansprüche des Verkäufers auf Wertersatz für gezogene Nutzungen und wegen Verschlechterung des Tieres unberührt.
Etwaige Mangelrechte oder Sachmangelhaftungs- ansprüche sind gegenüber dem Veranstalter als Vertreter des Ausstellers geltend zu machen. Der Veranstalter bearbeitet etwaige Mangelrügen und informiert den Aussteller.
J. Verjährung:
Etwaige Ansprüche wegen Mängel, insbesondere Sachmangelhaftungsansprüche verjähren innerhalb von acht Wochen ab Zuschlag.
Ansprüche aus erklärtem Rücktritt oder erklärter Minderung verjähren innerhalb von acht Wochen ab Erklärung.
Von den vorstehenden Verjährungserleichterungen sind Ansprüche wegen Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder Verkäufers, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ebenso ausgenommen wie etwaige Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder Verkäufers, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
K. Widerrufsrecht
Für die Fohlen, bei denen der Verkäufer als Unternehmer (USt. 9,5% oder 19 %) einzustufen ist, gilt in dem Falle, dass der Käufer Verbraucher ist und der Verkauf ausschließlich unter Anwendung von Fernkommunikationsmitteln (Online bieten) zustande gekommen ist, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Widerrufsfrist gilt ab dem Tage, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Fohlen in Besitz genommen hat. Wenn der Käufer den Vertrag widerruft, hat der Verkäufer alle Zahlungen, die er vom Käufer erhalten hat,innerhalbvon14Tagenzurückzuerstatten.Der Käufer wiederum hat das Fohlen binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs an den Verkäufer zurück zu geben. Der Widerruf ist nur in schriftlicher Form gültig und zu erklären an den Veranstalter.
L. Abnahme:
Der Abtrieb kann nur unter Nachweis der vom Auktionsbüro ausgestellten Quittung erfolgen. Die Herausgabe von Fohlen erfolgt durch den Verkäufer nach Vollendung des fünften Lebensmonats. Die Annahme hat spätestens zum 31.10. des laufenden Jahres zu erfolgen. Sofern sich der Käufer beim Transport oder der Verladung des Personals des Veranstalters oder des Verkäufers, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bedient, geschieht dies auf eigene Gefahr. Eine Haftung besteht nur für mindestens fahrlässig verursachte Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit und im Übrigen nur für mindestens grob fahrlässig verursachte Schäden.
M. Einbeziehung der Verkaufsbedingungen:
Diese Verkaufsbedingungen sind in jedem Katalog abgedruckt und hängen im Übrigen im Auktionsbüro aus. Sie sind Bestandteil des Kaufvertrages.
N. Rechtsanwendung /Salvatorische Klausel:
Für etwaige Streitigkeiten über alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Kaufvertrag gilt deutsches Recht im Sinne der ZPO, des GVG, des BGB und des HGB.
Soweit der Käufer ein Kaufmann ist, gilt Marbach als Erfüllungsort und Gerichtsstand. Der Leistungsort für die wechselseitigen Pflichten aus dem Kaufvertrag ist Marbach.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auktionsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen bestehen.
Marbach, den 19.07.2023
MM: Quick Night v. Quo Vados (Spf. M), Quittra v. Quintero (Spf. L) MMM: 3 gek. H. Colore v. Contender (Spr. 1.60m), Corfu de la Vie v. Cumano (Holst. Verband, Spf. M) & Baltic de la Vie v. Baloubet du Rouet; Colora v. Contendro I (Spr. 1.50m), Quido van de Helle v. Quadros (Spr. 1.45m) Holst. Stamm 741: u.a. gek. H. Cardento v. Capitol I (Spr. 1.60m), Colorit v. Coriano (Spr. 1.60m), VDL Cartello v. Cartani (Spr. 1.70m), Quadros v. Quidam de Revel (Spr. 1.60m), Quintender v. Quinar (Spr. 1.60m), Clearline Z v. Clearway (Spr. 1.45m), S.I.E.C. Carsten v. Cassini I (Spr. 1.60m); Sportpferde u.a. Limbridge v. Limbus (Spr. 1.70m)