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A. Allgemeines:
Die Veranstaltung wird vom Pferdezuchtverband Baden-
Württemberg e. V., Am Dolderbach 11, 72532
Marbach, im folgenden Verband genannt, durchgeführt.
Der Verband verkauft die im Katalog genannten
Pferde im Namen der ebenfalls genannten Aussteller
(Verkäufer) auf deren Rechnung (Vermittlungs-/Agenturgeschäft)
im Wege öffentlicher und öffentlich zugänglicher
Versteigerung i. S. v. §§ 312 g Abs. 2 Ziff. 10,
383 Abs. 3, 474 Abs. 2 S. 2 BGB. Die Auktion wird von
einem gem. § 34 b Abs. 5 GewO öffentlich bestellten
und vereidigten Versteigerer geleitet. Dieser bietet die
Pferde in Euro aus und erteilt die Zuschläge.
B. Umsatzsteuerpflicht:
Im Auktionskatalog ist angegeben, in welcher Höhe die
Aussteller ggf. Mehrwertsteuer auszuweisen haben.
Ohne Angabe verzeichnete Aussteller unterliegen keiner
Mehrwertsteuerpflicht.
C. Beschaffenheitsvereinbarung:
Im Zeitpunkt des Gefahrübergangs weisen die Pferde
folgende Eigenschaften auf, die als Beschaffenheit
vertraglich vereinbart sind:
1. Allgemeine Beschaffenheit:
a. Die im Katalog angegebene Abstammung
b. Katalogangaben zum Geschlecht, zur Farbe und
zum Geburtsjahr
c. Die angegebenen Abstammungen sind durch Zuchtbescheinigungen
belegt, die dem Käufer nach Bezahlung
der Pferde ausgehändigt werden.
Bei darüber hinaus im Auktionskatalog abgedruckten
bildlichen Darstellungen der Tiere sowie ein Kurzkommentar,
oder mündliche Beschreibungen während der
Präsentation der Pferde, handelt es sich nicht um vereinbarte
Beschaffenheiten. Es handelt sich nicht um
Willens-, sondern um Wissenserklärungen im Sinne
subjektiver Meinungsäußerungen der Aussteller. Dies
gilt insbesondere auch für Angaben zur vorwiegenden
Begabung des Tieres für etwaige künftige Nutzungen
in Springen, Vielseitigkeit oder Dressur. Eine Vereinbarung
über bestimmte Fähigkeiten der Tiere erfolgt
durch diese Angaben nicht.
2. Körperliche Beschaffenheit: Die angebotenen Tiere
sind vor ihrer Anlieferung zur Vorbereitung auf die Veranstaltung
klinisch und röntgenologisch untersucht
worden. Die röntgenologische Untersuchung umfasst
die Standardübersichtsaufnahmen (Vordergliedmaßen:
beiderseits Huf und Zehe seitlich 90° sowie Oxspring;
Hintergliedmaßen: beiderseits Zehe seitlich
90°, beide Sprunggelenke (ca. 0°, ca. 45°, ca. 115°)
Knie (ca. 180°, ca. 90°); Rücken (Widerrist, Sattellage
und Lende). Über die erhobenen klinischen und
röntgenologischen Befunde hat der untersuchende
Tierarzt ein Protokoll erstellt, das von den Kaufinteressenten
im Auktionsbüro eingesehen werden kann. Die
objektiven Befunde des klinischen Untersuchungsprotokolls,
sowie die auf den Röntgenbildern dargestellten
objektiven Befunde stellen die körperliche Beschaffenheit
des Pferdes im Zeitpunkt der Untersuchung dar.
Soweit im tierärztlichen Protokoll darüber hinausgehend
Befundbewertungen und/oder Prognosen
abgegeben sein sollten, werden diese nicht zum Gegenstand
der Beschaffenheitsvereinbarung. Der Veranstalter
weist darauf hin, dass über den vorstehend
genannten Umfang hinaus weitere Untersuchungen
möglich sind. Sofern der Käufer keine weitergehenden
Untersuchungen vornehmen lässt, gilt für nicht untersuchte
Beschaffenheiten ein unwägbarer, ungewisser
für den Verkauf von Pferden auf der Auktion am 29.10.2022 in Marbach
Zustand als vereinbart. Es wird darauf hingewiesen,
dass über die üblichen Standardübersichtaufnahmen
hinausgehende röntgenologische Untersuchungen
möglich sind. Soweit der Käufer keine weitergehenden
röntgenologischen Untersuchungen beauftragt, gilt
auch der Röntgenstatus insoweit als unwägbar. Angaben
zum klinischen und radiologischen Befundstatus
beziehen sich ausschließlich auf den durchgeführten
Untersuchungsumfang.
Soweit ein gekörter Hengst angeboten wird, gilt dessen
grundsätzliche Deck- und Befruchtungsfähigkeit
zusätzlich als vereinbarte Beschaffenheit.
3. Aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen oder
wesentliche Änderungen der Katalogbeschreibung
werden während der Veranstaltung durch den Versteigerer
und die Verkaufsberater bekannt gegeben oder
liegen als Meldungen im Auktionsbüro aus.
D. Verwendungszweck/Garantie:
Die Verkäufer übernehmen ausdrücklich keine Garantie.
Dies gilt insbesondere für bestimmte Eigenschaften
und Verwendungszwecke des Pferdes, sowie gegenwärtige
oder künftige sportliche oder züchterische
Fähigkeiten und Leistungen.
E. Gebrauchszustand:
Alle Pferde sind mindestens insoweit benutzt, als sie
halfterführig, transportfähig, geimpft, entwurmt und
vom Schmied versorgt sowie einem Besichtigungsund
Selektionsverfahren durch die Auswahlkommission
des Verbandes unterzogen worden sind. Soweit
darüber hinausgehend eine reiterliche Ausbildung,
Erfolge auf Pferdeleistungsschauen, Zuchtleistungen,
Leistungen von Nachkommen bekannt sind, ist dies im
Katalog verzeichnet oder wird vom Versteigerer oder
den Verkaufsberatern mitgeteilt.
F. Kaufpreis/Abrechnung:
Der Kaufpreis setzt sich wie folgt zusammen: Zuschlagspreis
zzgl. ggf. gesetzl. Mehrwertsteuer,
6 % Vermittlungsgebühr auf den Zuschlagspreis zzgl.
gesetzlicher Mehrwertsteuer auf die Vermittlungsgebühr,
zzgl. 1,75% Versicherungsprämie zzgl. gesetzlicher
Versicherungssteuer auf den Bruttobetrag.
Der Rechnungsbetrag ist am Auktionstag in bar, durch
bankbestätigten Scheck oder per Überweisung an den
Verband bzw. im Auktionsbüro zu zahlen. Der Verband
ist vom Aussteller bevollmächtigt, das Inkasso im eigenen
Namen durchzuführen.
Soweit der Käufer aufgrund besonderer Vereinbarung
durch Überweisung zahlt, wird im Hinblick auf die Herausgabe/
Abholung des Pferdes auf die folgenden Regelungen
verwiesen.
G. Gefahrübergang:
Mit dem Zuschlag/Kauf des Pferdes geht die Gefahr
auf den Käufer über. Er stellt den Verkäufer und den
Veranstalter von möglichen Haftungsansprüchen
Dritter frei. Eine etwaige Haftung des Verkäufers oder
des Veranstalters oder ihrer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen ist bei Verletzung von Leben,
Körper, Gesundheit auf eine mindestens fahrlässige
Pflichtverletzung beschränkt. Im Übrigen haften der
Verkäufer und der Veranstalter sowie ihre gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur für mindestens
grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
H. Versicherung:
Die Pferde sind zu dem vorstehend erläuterten Bruttobetrag,
max. bis zur Summe von 100.000,00 € bei
der Vereinigten Tierversicherung a. G. (VTV) gegen die
Risiken der dauernden Unbrauchbarkeit, Tod und Nottötung
versichert.
Der Versicherungsschutz endet 3 Monate nach dem
Zuschlag. Der Käufer hat die Möglichkeit, die Fortsetzung
der Versicherung auf eigene Kosten innerhalb
des vorstehend genannten Zeitraumes gegenüber der
VTV zu beantragen. Eine erneute tierärztliche Untersuchung
und Wartezeiten entfallen dann. Die Entschädigungsleistung
der VTV beträgt im Versicherungsfall
80% des Pferdewertes, max. der Versicherungssumme.
I. Mangelrechte/Sachmangelhaftung:
Der Verkauf der Pferde erfolgt unter Ausschluss jeglicher
Mangelrechte u. Sachmangelhaftung, soweit
nicht unter C) Beschaffenheiten vereinbart sind. Der
Ausschluss gilt nicht, soweit eine Haftung für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit in Betracht kommt, die mindestens
auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters
oder des Verkäufers oder einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters
oder des Verkäufers beruhen. Der Ausschluss gilt auch
nicht, soweit eine Haftung für sonstige Schäden in
Betracht kommt, die mindestens auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Veranstalters oder Verkäufers
oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder Verkäufers
beruhen.
Sollten Mangelrechte und/oder Sachmangelhaftungsansprüche
bestehen, ist der Verkäufer berechtigt, nach
Wahl des Käufers die Nachbesserung oder Nachlieferung
zu leisten. Ist die Nachbesserung unzumutbar
oder unmöglich, ist der Käufer damit einverstanden,
dass der Verkäufer grundsätzlich zur Nachlieferung
berechtigt ist. Der Leistungsort für alle Nacherfüllungen
ist am Sitz des Veranstalters in Marbach.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen ist die Haftung für Verletzungen
von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer mindestens
fährlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters
oder Verkäufers, deren gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen sowie die Haftung für
sonstige Schäden, die durch eine mindestens grob
fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters oder
des Verkäufers, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
verursacht sind.
Notwendige Verwendungen sind wie folgt ersatzfähig:
Im Falle einer Vertragsrückabwicklung schuldet der
Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises, den Ersatz
notwendiger Futter-/Unterstellungskosten, notwendiger
Schmiedekosten sowie der Gebühren einer
notwendigen tierärztlichen Versorgung. Hiervon bleiben
Ansprüche des Verkäufers auf Wertersatz für gezogene
Nutzungen und wegen Verschlechterung des
Tieres unberührt.
Etwaige Mangelrechte oder Sachmangelhaftungsansprüche
sind gegenüber dem Veranstalter als Vertreter
des Ausstellers geltend zu machen. Der Veranstalter
bearbeitet etwaige Mangelrügen und informiert
den Aussteller.
J. Verjährung:
Etwaige Ansprüche wegen Mängel, insbesondere
Sachmangelhaftungsansprüche verjähren innerhalb
von acht Wochen ab Zuschlag.
Ansprüche aus erklärtem Rücktritt oder erklärter Minderung
verjähren innerhalb von acht Wochen ab Erklärung.
Von den vorstehenden Verjährungserleichterungen
sind Ansprüche wegen Verletzungen von Leben, Körper,
Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen
Pflichtverletzung des Veranstalters oder Verkäufers,
deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen, ebenso ausgenommen wie etwaige Ansprüche
wegen sonstiger Schäden, die auf einer mindestens
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters
oder Verkäufers, deren ge setzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
K. Widerrufsrecht
Für die Pferde, bei denen der Verkäufer als Unternehmer
(USt. 9,5 % oder 19 %) einzustufen ist, gilt in dem
Falle, dass der Käufer Verbraucher ist und der Verkauf
ausschließlich unter Anwendung von Fernkommunikationsmitteln
(Online bieten) zustande gekommen ist,
ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Widerrufsfrist gilt
ab dem Tage, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter
Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Pferd
in Besitz genommen hat. Wenn der Käufer den Vertrag
widerruft, hat der Verkäufer alle Zahlungen, die er vom
Käufer erhalten hat, innerhalb von 14 Tagen zurück zu
erstatten. Der Käufer wiederum hat das Pferd binnen
14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs an den Verkäufer
zurück zu geben. Der Widerruf ist nur in schriftlicher
Form gültig und zu erklären an den Veranstalter.
L. Pferdeeinstellung:
Verbleibt das erworbene Pferd nach dem Zuschlag
noch auf dem Veranstaltungsgelände oder dem
Haupt- und Landgestüt Marbach, schließt der Käufer
einen Mietvertrag mit dem jeweiligen Stallbetreiber zu
dessen Bedingungen ab.
M. Abtransport:
Kein Pferd darf vom Veranstaltungsgelände entfernt
werden, bevor die Bezahlung an den Verband geregelt
ist. Der Abtrieb kann nur unter Nachweis der
vom Auktionsbüro ausgestellten Auslieferungsscheins
erfolgen. Sofern sich der Käufer beim Transport oder
der Verladung des Personals des Veranstalters oder
des Verkäufers, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
bedient, geschieht dies auf eigene
Gefahr. Eine Haftung besteht nur für mindestens fahrlässig
verursachte Verletzungen von Leben, Körper,
Gesundheit und im Übrigen nur für mindestens grob
fahrlässig verursachte Schäden.
N. Einbeziehung der Verkaufsbedingungen:
Diese Verkaufsbedingungen sind in jedem Katalog abgedruckt
und hängen im Übrigen im Auktionsbüro aus.
Sie sind Bestandteil des Kaufvertrages.
O. Vorrang der deutschen Fassung:
Sollten die Auktionsbedingungen mehrsprachig abgedruckt
und ausgehängt werden, gilt für den Fall von
Widersprüchen allein die deutsche Fassung. Bei Auslegungen
ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung
der englischen Fassung in erster Linie heranzuziehen
und maßgebend.
P. Rechtsanwendung/Salvatorische Klausel:
Für etwaige Streitigkeiten über alle wechselseitigen
Ansprüche aus dem Kaufvertrag gilt deutsches Recht
im Sinne der ZPO, des GVG, des BGB und des HGB.
Soweit der Käufer ein Kaufmann ist, gilt Marbach als
Erfüllungsort und Gerichtsstand. Der Leistungsort für
die wechselseitigen Pflichten aus dem Kaufvertrag ist
Marbach.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auktionsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so bleiben die
übrigen Bedingungen bestehen.
Marbach, den 20.09.2022
Bitte kommen Sie mit ihrem Käuferzettel nach dem
Zuschlag in das Auktionsbüro.
Hier werden alle Modalitäten geregelt. Die Abrechnung
des Vermittlungsgeschäftes sieht wie folgt aus:
Je nach Umsatzsteuersatz des Verkäufers variiert der
Steuersatz:
• Gewerblich oder optierender Landwirt = 19 %
• Pauschalierender Landwirt = 9,5 %
• Hobbyzucht/Privat = 0 %
• Gewerblicher Verkäufer aus der Europäischen Union
= individueller Steuersatz des Landes
Der jeweils fällige Steuersatz ist beim Pedigree des
Pferdes aufgeführt.
Informationen für Kunden aus dem Ausland
Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von pauschalierenden
Landwirten (9,5 %) in Deutschland kann
nicht erstattet werden, da diese vom Verkäufer nicht
an die Finanzbehörde abzuführen ist. Für die Auktionsgebühr
kann die Umsatzsteuerbefreiung nach
Vorlage der notwendigen Unterlagen erfolgen. Ist der
Verkäufer gewerblich (19%) oder optierender Landwirt
(19%) ist eine Umsatzsteuerbefreiung möglich.
Exportangaben sind zeitnah nach dem Erwerb ihres
Auktionspferdes zu treffen.
Lackschwarzer Jüngling, der auf den ersten Blick gefangen nimmt. Noch nicht all zu lange unter dem Sattel, aber schon mit sehr guter Balance und guten Grundgangarten überzeugend, wobei insbesondere der hervorragende Schritt erwähnt werden muss. Noch nicht öffentlich gezeigt.