Ramiro B | Calvani | Caretino |
Wendy III | ||
Lilly | Wendekreis | |
Blanka | ||
Rea BT 4 (Beca) | Fines xx | El Gaucho xx |
Mariska xx | ||
Berganza-17 | Golf I | |
Pandora |
Auktionsbedingungen
für den Verkauf von Pferden auf der Auktion am 11.05.2024
A. Allgemeines:
Die Veranstaltung wird vom Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e. V., Am Dolderbach 11, 72532 Marbach, im folgenden Verband genannt, durchge- führt. Der Verband verkauft die im Katalog genannten Pferde im Namen der ebenfalls genannten Aussteller (Verkäufer) auf deren Rechnung (Vermittlungs-/ Agenturgeschäft) im Wege öffentlicher und öffentlich zugänglicher Versteigerung i. S. v. §§ 312 g Abs. 2
Ziff. 10, 383 Abs. 3, 474 Abs. 2 S. 2 BGB. Die Auktion wird von einem gem. § 34 b Abs. 5 GewO öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer überwacht und in Form einer Hybrid Auktion durchgeführt. Das Ausbieten der Pferde erfolgt in Euro.
B. Umsatzsteuerpflicht:
Im Auktionskatalog ist angegeben, in welcher Höhe die Aussteller ggf. Mehrwertsteuer auszuweisen haben. Ohne Angabe verzeichnete Aussteller unter- liegen keiner Mehrwertsteuerpflicht.
C. Beschaffenheitsvereinbarung:
Im Zeitpunkt des Gefahrübergangs weisen die Pferde folgende Eigenschaften auf, die als Beschaffenheit vertraglich vereinbart sind:
1. Allgemeine Beschaffenheit:
a. Die im Katalog angegebene Abstammung
b. Katalogangaben zum Geschlecht, zur Farbe und zum Geburtsjahr
c. Die angegebenen Abstammungen sind durch Zuchtbescheinigungen belegt, die dem Käufer nach Bezahlung der Pferde ausgehändigt werden.
Bei darüber hinaus im Auktionskatalog abgedruckten bildlichen Darstellungen der Tiere sowie ein Kurzkom- mentar, oder mündliche Beschreibungen während der Präsentation der Pferde, handelt es sich nicht um ver- einbarte Beschaffenheiten. Es handelt sich nicht um Willens-, sondern um Wissenserklärungen im Sinne subjektiver Meinungsäußerungen der Aussteller. Dies gilt insbesondere auch für Angaben zur vorwie- genden Begabung des Tieres für etwaige künftige Nutzungen in Springen, Vielseitigkeit oder Dressur. Eine Vereinbarung über bestimmte Fähigkeiten der Tiere erfolgt durch diese Angaben nicht.
2. Körperliche Beschaffenheit: Die angebotenen Tiere sind vor ihrer Anlieferung zur Vorbereitung
auf die Veranstaltung klinisch und röntgenologisch untersucht worden. Die röntgenologische Unter- suchung umfasst die Standardübersichtsaufnahmen (Vordergliedmaßen: beiderseits Huf und Zehe seitlich 90° sowie Oxspring; Hintergliedmaßen: beiderseits Zehe seitlich 90°, beide Sprunggelenke (ca. 0°, ca. 45°, ca. 115°) Knie (ca. 180°, ca. 90°); Rücken (Wi- derrist, Sattellage und Lende). Über die erhobenen klinischen und röntgenologischen Befunde hat der ntersuchende Tierarzt ein Protokoll erstellt, das
von den Kaufinteressenten im Auktionsbüro (online) eingesehen werden kann. Die objektiven Befunde des klinischen Untersuchungsprotokolls, sowie die auf den Röntgenbildern dargestellten objektiven Befunde stellen die körperliche Beschaffenheit des Pferdes im Zeitpunkt der Untersuchung dar. Soweit im tierärzt- lichen Protokoll darüber hinausgehend Befundbewer- tungen und/oder Prognosen abgegeben sein sollten, werden diese nicht zum Gegenstand der Beschaffen- heitsvereinbarung. Der Veranstalter weist darauf
hin, dass über den vorstehend genannten Umfang hinaus weitere Untersuchungen möglich sind. Sofern der Käufer keine weitergehenden Untersuchungen vornehmen lässt, gilt für nicht untersuchte Beschaf- fenheiten ein unwägbarer, ungewisser Zustand als vereinbart. Es wird darauf hingewiesen, dass über die üblichen Standardübersichtaufnahmen hinausgehen- de röntgenologische Untersuchungen möglich sind. Soweit der Käufer keine weitergehenden röntgeno- logischen Untersuchungen beauftragt, gilt auch der Röntgenstatus insoweit als unwägbar. Angaben zum klinischen und radiologischen Befundstatus beziehen sich ausschließlich auf den durchgeführten Unter- suchungsumfang.
3. Aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen oder wesentliche Änderungen der Katalogbeschreibung werden während der Veranstaltung durch den Ver- steigerer und die Verkaufsberater bekannt gegeben oder liegen als Meldungen im Auktionsbüro aus.
D. Verwendungszweck/Garantie:
Die Verkäufer übernehmen ausdrücklich keine Garantie. Dies gilt insbesondere für bestimmte Eigenschaften und Verwendungszwecke des Pferdes, sowie gegenwärtige oder künftige sportliche oder züchterische Fähigkeiten und Leistungen.
E. Gebrauchszustand:
Alle Pferde sind mindestens insoweit benutzt, als sie halfterführig, transportfähig, geimpft, entwurmt und vom Schmied versorgt sowie einem Besichtigungs- und Selektionsverfahren durch die Auswahlkommis- sion des Verbandes unterzogen worden sind. Soweit darüber hinausgehend eine reiterliche Ausbildung, Erfolge auf Pferdeleistungsschauen, Zuchtleistungen, Leistungen von Nachkommen bekannt sind, ist dies im Katalog verzeichnet oder wird vom Versteigerer oder den Verkaufsberatern mitgeteilt.
F. Kaufpreis/Abrechnung:
Der Kaufpreis setzt sich wie folgt zusammen: Zu- schlagspreis zzgl. ggf. gesetzl. Mehrwertsteuer,
6% Vermittlungsgebühr auf den Zuschlagspreis zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer auf die Vermittlungsge- bühr, zzgl. 1,75% Versicherungsprämie zzgl. gesetz- licher Versicherungssteuer auf den Bruttobetrag.
Die Rechnung wird direkt nach der Auktion per Email übermittelt. Der Gesamtbetrag ist per Überweisung oder in bar an den Verband zu zahlen, der vom Aus- steller bevollmächtigt ist, das Inkasso im eigenen Namen durchzuführen. Die Herausgabe/Abholung des Pferdes erfolgt erst, wenn der Rechnungsbetrag vollständig eingegangen ist.
G. Gefahrübergang:
Mit dem Zuschlag/Kauf des Pferdes geht die Gefahr auf den Käufer über. Er stellt den Verkäufer und den Veranstalter von möglichen Haftungsansprüchen Dritter frei. Eine etwaige Haftung des Verkäufers oder des Veranstalters oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit auf eine mindestens fahrlässige Pflichtverletzung beschränkt. Im Übrigen haften der Verkäufer und der Veranstalter sowie ihre gesetz- lichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur für mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
H. Versicherung:
Die Pferde sind zu dem vorstehend erläuterten Brut- tobetrag, max. bis zur Summe von 100.000,00 € bei der Vereinigten Tierversicherung a. G. (VTV) gegen die Risiken der dauernden Unbrauchbarkeit, Tod und Nottötung versichert.
Der Versicherungsschutz endet 3 Monate nach
dem Zuschlag. Der Käufer hat die Möglichkeit, die Fortsetzung der Versicherung auf eigene Kosten innerhalb des vorstehend genannten Zeitraumes gegenüber der VTV zu beantragen. Eine erneute tierärztliche Untersuchung und Wartezeiten entfallen dann. Die Entschädigungsleistung der VTV beträgt
im Versicherungsfall 80% des Pferdewertes, max.
der Versicherungssumme. Bei Fragen zu unserer Versicherung wenden Sie sich bitte an die R+V Generalagentur Rupert Hermann, Fischbacher Straße 11, 79859 Schluchsee, Tel. (0 76 56) 9 88 99 00, www. rupert-hermann.ruv.de
I. Mangelrechte/Sachmangelhaftung:
Der Verkauf der Pferde erfolgt unter Ausschluss jeg- licher Mangelrechte u. Sachmangelhaftung, soweit nicht unter C) Beschaffenheiten vereinbart sind. Der Ausschluss gilt nicht, soweit eine Haftung für Schä- den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit in Betracht kommt, die mindestens auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veran- stalters oder des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder des Verkäufers beruhen. Der Ausschluss gilt auch nicht, soweit eine Haftung für sonstige Schäden in Betracht kommt, die mindestens auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Ver- treters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder Verkäufers beruhen.
Sollten Mangelrechte und/oder Sachmangelhaftungs- ansprüche bestehen, ist der Verkäufer berechtigt, nach Wahl des Käufers die Nachbesserung oder Nachlieferung zu leisten. Ist die Nachbesserung unzumutbar oder unmöglich, ist der Käufer damit einverstanden, dass der Verkäufer grundsätzlich zur Nachlieferung berechtigt ist. Der Leistungsort für
alle Nacherfüllungen ist am Sitz des Veranstalters in Marbach.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Hier- von ausgenommen ist die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer mindes- tens fährlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder Verkäufers, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die durch eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters oder des Verkäufers, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind.
Notwendige Verwendungen sind wie folgt ersatz- fähig: Im Falle einer Vertragsrückabwicklung schuldet der Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises, den Ersatz notwendiger Futter-/Unterstellungskosten, notwendiger Schmiedekosten sowie der Gebühren einer notwendigen tierärztlichen Versorgung. Hiervon bleiben Ansprüche des Verkäufers auf Wertersatz für gezogene Nutzungen und wegen Verschlechterung des Tieres unberührt.
Etwaige Mangelrechte oder Sachmangelhaftungs- ansprüche sind gegenüber dem Veranstalter als Vertreter des Ausstellers geltend zu machen. Der Veranstalter bearbeitet etwaige Mangelrügen und informiert den Aussteller.
J. Verjährung:
Etwaige Ansprüche wegen Mängel, insbesondere Sachmangelhaftungsansprüche verjähren innerhalb von acht Wochen ab Zuschlag.
Ansprüche aus erklärtem Rücktritt oder erklärter Minderung verjähren innerhalb von acht Wochen ab Erklärung.
Von den vorstehenden Verjährungserleichterungen sind Ansprüche wegen Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer mindestens fahr- lässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder Verkäufers, deren gesetzlichen Vertreter oder Er- füllungsgehilfen beruhen, ebenso ausgenommen wie etwaige Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder Verkäufers, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
K. Widerrufsrecht
Für die Pferde, bei denen der Verkäufer als Unter- nehmer (USt. 9% oder 19%) einzustufen ist, gilt in dem Falle, dass der Käufer Verbraucher ist und der Verkauf ausschließlich unter Anwendung von Fern- kommunikationsmitteln (Online bieten) zustande gekommen ist, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Widerrufsfrist gilt ab dem Tage, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Pferd in Besitz genommen hat. Wenn der Käufer den Vertrag widerruft, hat der Verkäufer alle Zahlungen, die er vom Käufer erhalten hat, innerhalb von 14 Tagen zurück zu erstatten.
Der Käufer wiederum hat das Pferd binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs an den Verkäufer zurück zu geben. Der Widerruf ist nur in schriftlicher Form gültig und zu erklären an den Veranstalter.
L. Pferdeeinstellung:
Verbleibt das erworbene Pferd nach dem Zuschlag noch auf dem Veranstaltungsgelände oder dem Haupt- und Landgestüt Marbach, schließt der Käufer einen Mietvertrag mit dem jeweiligen Stallbetreiber zu dessen Bedingungen ab.
M. Abtransport:
Kein Pferd darf vom Veranstaltungsgelände ent- fernt werden, bevor die Bezahlung an den Verband geregelt ist. Der Abtrieb kann nur unter Nachweis der vom Auktionsbüro ausgestellten Auslieferungs- scheins erfolgen. Sofern sich der Käufer beim Transport oder der Verladung des Personals des Ver- anstalters oder des Verkäufers, deren gesetzlicher
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bedient, geschieht dies auf eigene Gefahr. Eine Haftung besteht nur für mindestens fahrlässig verursachte Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit und im Übrigen nur für mindestens grob fahrlässig verursachte Schäden.
N. Einbeziehung der Verkaufsbedingungen:
Diese Verkaufsbedingungen sind in jedem Katalog abgedruckt und hängen im Übrigen im Auktionsbüro aus. Sie sind Bestandteil des Kaufvertrages.
O. Vorrang der deutschen Fassung:
Sollten die Auktionsbedingungen mehrsprachig abgedruckt und ausgehängt werden, gilt für den Fall von Widersprüchen allein die deutsche Fassung. Bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend.
P. Rechtsanwendung/Salvatorische Klausel:
Für etwaige Streitigkeiten über alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Kaufvertrag gilt deutsches Recht im Sinne der ZPO, des GVG, des BGB und des HGB.
Soweit der Käufer ein Kaufmann ist, gilt Marbach als Erfüllungsort und Gerichtsstand. Der Leistungsort für die wechselseitigen Pflichten aus dem Kaufver- trag ist Marbach.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auktionsbe- dingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen bestehen.
Marbach, den 08.04.2024
Die Abrechnung des Vermittlungsgeschäftes sieht wie folgt aus:
Je nach Umsatzsteuersatz des Verkäufers variiert der Steuersatz:
• Gewerblich oder optierender Landwirt = 19% • Pauschalierender Landwirt = 9%
• Hobbyzucht/Privat = 0%
• Gewerblicher Verkäufer aus der Europäischen
Union = individueller Steuersatz des Landes
Der jeweils fällige Steuersatz ist beim Pedigree des Pferdes aufgeführt.
Der Rechnungsbetrag setzt sich am Beispiel von einem Zuschlagspreis von 10.000 Euro wie in unten- stehender Tabelle zusammen.
Informationen für Kunden aus dem Ausland
Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von pauschlierenden Landwirten (9%) in Deutschland kann nicht erstattet werden, da diese vom Verkäufer nicht an die Finanzbehörde abzuführen ist. Für die Auktionsgebühr kann die Umsatzsteuerbefreiung nach Vorlage der notwendigen Unterlagen erfolgen. Ist der Verkäufer gewerblich (19%) oder optierender Landwirt (19%) ist eine Umsatzsteuerbefreiung mög- lich. Exportangaben sind zeitnah nach dem Erwerb ihres Auktionspferdes zu treffen.
Fragen zur Abrechnung werden Ihnen gerne im Auktionsbüro beantwortet.
Verkäuferstatus Umsatzsteuer | Hobby/Privat 0% | pausch. Landwirt 9,0% | Gewerbe 19% |
Zuschlagspreis | 10.000,00 EUR | 10.000,00 EUR | 10.000,00 EUR |
zzgl. MwSt. | keine | 900,00 EUR | 1.900,00 EUR |
Zwischensumme 1 | 10.000,00 EUR | 10.900,00 EUR | 11.900,00 EUR |
Auktionsgebühr 6% | 600,00 EUR | 600,00 EUR | 600,00 EUR |
zzgl. 19 % MwSt. | 114,00 EUR | 114,00 EUR | 114,00 EUR |
Zwischensumme 2 | 10.714,00 EUR | 11.614,00 EUR | 12.614,00 EUR |
Versicherungs 1,75 % aus Zwischensumme 2 | 187,50 EUR | 203,25 EUR | 226,75 EUR |
zzgl. 19 % Versicherungssteuer | 35,63 EUR | 38,62 EUR | 41,94 EUR |
GESAMTSUMME | 10.937,13 EUR | 11.855,87 EUR | 12.876,69 EUR |
Auktionsbedingungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V.
für Tiefgefriersperma
1. Präambel
Der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V. (Veranstalter) versteigert im Rahmen der DSP EventersAuktion in Marbach am 11. Mai 2024 TG Samen des Hengstes Heraldik xx. Es handelt sich um eine öffentliche Versteigerung, die für jedermann zugänglich ist. Der Samen wird in Vertretung der Aussteller (Verkäufer) angeboten. Der Kaufvertrag (§ 433 BGB) kommt zwischen dem Aussteller als Verkäufer und dem an der Aktion teilnehmenden Bieter als Käufer zustande. Der Online-Teilnehmer erkennt mit seiner Registration durch seine Anmeldung diese Auktionsbedingungen an. Mit der Teilnahme an der Auktionerkennt jeder Bieter die Auktionsbedingungen an.
Die Auktionsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder hiervon abweichendeBedingungen werden nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn der Veranstalter oder der Aussteller in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Veranstalter und dem Käufer sowie dem Aussteller und dem Käufer zwecks Ausführung eines abgeschlossenen Vertrages getroffen werden, liegen diesen Auktionsbedingungen zugrunde. Die Auktionsbedingungen gelten grundsätzlich in gleicher Weise gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), wenn nicht deren Geltung ausdrücklich im Hinblick auf einzelne Klauseln in ihrem Anwendungsbereich eingeschränkt ist. Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufrechts finden keine Anwendung. Dies hat zur Folge, dass auch die unternehmerisch tätigen Verkäufer gegenüber kaufenden Verbrauchern einen Haftungsausschluss und eine Verjährungserleichterung wirksam vereinbaren dürfen und die Beweislastumkehr aus § 477 BGB nicht gilt. Davon wird in Ziff. XIV und XVII dieser Versteigerungsbedingungen nachstehend Gebrauch gemacht. Auch die vorvertragliche Informationspflichten im Hinblick auf den Zustand des Kaufgegenstands aus § 476 Abs. 1BGB gelten nicht.
2. Teilnahme an der Auktion
Um an der Hybridauktion Online teilnehmen zu können, muss sich der Bieter auf der Internetseite pzvbw.hsr-auktion.de registrieren. Es besteht kein Recht auf Teilnahme. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Teilnehmer bei Vorliegen wichtiger Gründe für die Teilnahme an der Auktion zu sperren. Eine Registrierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen im Profil des Teilnehmers gelöscht werden. In diesem Fall werden alle registrierten Daten endgültig gelöscht.
Teilnehmer können natürliche oder juristische Personen sein. Natürliche Personen können sich zur Nutzung nur anmelden, wenn sie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Juristische Personen müssen namentlich die zur Vertretung berechtigten natürlichen Personen z. B. Geschäftsführer oder Vorstände, mit vollständigem Namen, Adresse und Art der Vertretungsberechtigung nennen. Der Teilnehmer kann den Teilnahmevertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Veranstalter deaktiviert dann unverzüglich den Zugang mit dem dazugehörigen Passwort. Nicht abgeschlossene Auktionen, bei denen der Teilnehmer ein Gebot abgegeben hat, werden trotzdem bedingungsgemäß abgeschlossen.
Der Veranstalter und von ihm beauftragte Dritte können neben der IP-Adresse des Teilnehmers auch dessen Daten speichern und verarbeiten, wobei eine Weitergabe der Daten nur an den Verkäufer und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters gestattet ist.
3. Zustandekommen des Kaufvertrags
Der Bieter mit dem höchsten Gebot live oder online erhält den Zuschlag durch den Auktionator, wodurch der Kaufvertrag zustande kommt. Bei live vor Ort anwesenden Bietern wird der Zuschlag mit dem Ausfüllen und Signieren des Käuferzettels bestätigt, bei den Online Bietern erfolgt dies durch eine Bestätigungs-Email.
4. Gebote
Das Ausbieten erfolgt in Euro. Das Startgebot liegt bei 500 Euro, es werden ausschließlich Mehrgebote von mindestens 200 Euro angenommen. Das Zuschlagsgebot gilt als Nettopreis.
5. Kauferfüllung
Der erste Käufer haftet für die Folgen seiner Kaufvertragserfüllungsverweigerung.
6. Abrechnung
Der Abrechnungspreis ist vom Verkäufer an den Veranstalter unwiderruflich zur Einziehung abgetreten und diese hat die Abtretung angenommen. Er setzt sich folgendermaßen zusammen:
Zuschlagspreis + 7% Mehrwertsteuer + 10% Auktionsgebühr (zzgl. 19% MwSt.) = Abrechnungspreis
Die Bezahlung des Abrechnungspreises ist mit Zuschlag fällig und nach Erhalt der Rechnung per Überweisung zu zahlen. Das Tiefgefriersperma muss innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlag abgeholt werden bzw. wird gegen entsprechende Gebühr auch weiterhin auf dem Gestüt Birkhof gelagert. EineAbgabe des TG-Spermas ist nur auf Grundlage des TierZDW, sowie der EU-Verordnungen (EU) 2016/429 und 2020/686) möglich. Bis zur vollständigen Bezahlung des Abrechnungsbetrages an den Veranstalter behält sich der Verkäufer das Eigentum an dem Tiefgefriersperma (TG) gemäß § 449 BGB vor.
7. Beschaffenheitsvereinbarung
Es handelt sich um eine im Jahr 2002 hergestellte Makropailette (ca. 5 ml Inhalt) des Hengstes Heraldik xx. Der Samen wurde auf einer nationalen Besamungsstation gewonnen und kann national verwendet werden. Es besteht keine Versendungsgarantie in Ländern außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands. Der Samen ist frei zur Verwendung mit ICSI. Die ordnungsgemäße Herstellung und Lagerung des Samens war bzw. ist gewährleistet. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Befruchtungsfähigkeit des Tiefgefrierspermas. Alle über diese Angaben hinaus gehenden Beschreibungen gehören ausdrücklich nicht zur Beschaffenheit.
8. Gebrauchtzustand
Bei dem angebotenen Tiefgefriersperma handelt es sich um gebrauchte Ware. Dem Sperma wurde sog. Verdünner zugeführt und anschließend einem standardisierten Einfrierprozess in flüssigem Stickstoff unterzogen.
9. Haftungsausschluss
Soweit vorstehend keine Beschaffenheiten vereinbart worden sind, erfolgt der Verkauf des TG-Spermas unter Ausschluss jeglicher Mangelrechte und jeder Sachmangelhaftung. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Ebenfalls gilt der Haftungsausschluss nicht für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder dessen gesetzlichen Vertreters oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen.
10. Mangelanzeige
Der Käufer ist zur Wahrung seiner Gewährleistungsansprüche verpflichtet, Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von 4 Wochen nach Gefahrübergang in Textform gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen.Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Mangelanzeige beim Verkäufer.
11. Nacherfüllung
Eine Nacherfüllung ist nicht möglich, da es sich um die letzte beim Verkäufer verfügbare Pailette TG des Hengstes Heraldik xx handelt.
12. Weitere Sachmangelhaftung
Der Verkäufer schuldet im Falle des Rücktritts die Vertragsrückabwicklung durch Rückzahlung des Abrechnungspreises und Ersatz notwendiger Lagerkosten. Ansprüche des Verkäufers auf Ersatz wegen Verschlechterung des Tiefgefrierspermas (TG) bleiben von dieser Regelung ausdrücklich unberührt. Der Verkäufer schuldet dem Käufer in keinem Fall den Ersatz der Tierarztkosten, die im Rahmen einer geplanten oder durchgeführten Besamung angefallen sind. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Käufers bei Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer oder dessen gesetzlicher Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfe aufgrund einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften oder ihre gesetzlichen Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen für sonstige Schäden aufgrund einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung haften.
13. Haftung des Veranstalters
Eine Haftung des Veranstalters aus dem vermittelten Kaufvertrag ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden wegen der Verletzung des Lebens-, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
14. Verjährung
Die Haftungsfrist des Verkäufers im Falle eines Verbrauchsgüterkaufes für etwaige Mängel, einschließlich eventueller Ansprüche auf Schadensersatz, beträgt abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr nach Übergabe des TG-Spermas. Für einen Mangel, der sich nach Ablauf der Jahresfrist zeigt, haftet der Verkäufer nicht. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht, soweit der Verkäufer oder dessen gesetzlicher Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfe aufgrund einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften oder der Verkäufer oder dessen gesetzlicher Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfe für sonstigeSchäden aufgrund einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung haften.
15. Gefahrenübergang
Mit dem Zuschlag des Auktionators geht die Gefahr für das gekaufte Tiefgefriersperma auf den Käufer über.
16. Deutsches Recht
Für alle Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt dasunvereinheitlichte deutsche Recht, namentlich das Recht des BGB/HGB. Die Geltung des UNKaufrecht(CISG-Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) wird ausgeschlossen.
17. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, auch aus übergegangenem Recht, ist der Sitz des Verkäufers. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt, sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
18. Vorrang der Deutschen Fassung
Die Auktionsbedingungen gibt es in deutscher und englischer Fassung. Für den Fall von Abweichungen oder Widersprüchen gilt die deutsche Fassung allein. Bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung heranzuziehen und maßgebend.
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Auktionsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen bestehen.
Siegreich und vielfach platziert in Geländepferdeprüfungen Kl. A und aktuell 4. in Kl. L. Patent, ehrlich und fleissig empfiehlt sie sich als ideales Junioren- oder Amateurpferd. Mutter Beca ist Vollschwester zu Badminton-Sieger und Olympia-Vierten Nereo (Andrew Nicholson) und zu 2 weiteren 5*-Pferden.